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Jeden 2. und 4. Mittwoch des Monats finden diese Beratungen in der Akademie des Klinikums Itzehoe statt.
Sie werden durch die Mitarbeiter des Betreuungsverein Steinburg durchgeführt.
Wir möchten Ihnen auf den folgenden Seiten einen Überblick über unsere Aufgaben und Tätigkeiten geben, und Sie über das Betreuungsrecht informieren. Sie finden hier wertvolle Informationen über
Betreuung, Vorsorge und Verfügungen.
Im Downloadbereich gibt es diverse Formulare und Vordrucke, in den Links finden Sie weitere Internetseiten rund um soziale Themen und die Betreuung. Gerne beraten wir Sie persönlich über diese Angelegenheiten.
Das Büro des Betreuungsverein Steinburg e.V. befindet sich in Itzehoe. Itzehoe ist das Zentrum des Kreises Steinburg und zählt zu den ältesten Städten Holsteins.
Im Kreis Steinburg gibt es "nur" 5 Städte. Die gesamte Region des Kreises ist ländlich geprägt. Die höchste Konzentration sozialer Einrichtungen findet man demnach in Itzehoe und Glückstadt.
Der Betreuungsverein Steinburg e.V. hat zur Zeit 148 Mitglieder und beschäftigt 5 Angestellte.
Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen, dass Menschen Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne für Sie tätig werden.
Neben vermögensrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten können Sie hiermit auch persönliche Belange und die Sorge für Ihre Gesundheit regeln.
Was ist eigentlich, wenn . . .
Die Betreuungsverfügung richtet sich an das Betreuungsgericht und enthält vorsorgliche Bestimmungen für den Fall, dass später einmal eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden soll.
Im Bedarfsfall ist eine Betreuungsverfügung daher unverzüglich beim zuständigen Amtsgericht abzugeben. Diese Verfügung ist eine gute Möglichkeit, für die Berücksichtigung der eigenen Wünsche zu sorgen, wenn Ihnen keine geeignete Vertrauensperson für eine Vorsorgevollmacht zur Verfügung steht oder . . .
Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt, oder sie untersagt, prüft der Betreuer oder Bevollmächtigte, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.