Vorsorgevollmacht

Darüber sollten Sie einmal nachdenken

Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen,
dass Menschen Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne für Sie tätig werden.

Neben vermögensrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten
können Sie hiermit auch persönliche Belange und die Sorge
für Ihre Gesundheit regeln.

Vorsorgevollmacht

Was ist eigentlich, wenn

  • ich einen Unfall habe oder so krank oder behindert bin, dass ich mich nicht mehr um meine persönlichen Angelegenheiten kümmern kann?
  • ich nicht mehr mit meinem Arzt sprechen oder in eine Operation einwilligen kann?
  • es für mich nicht mehr möglich ist, meine Behördengänge zu erledigen?
  • finanzielle Dinge zu regeln sind?

Wer sorgt dafür, dass meine Rechte und Interessen gewahrt bleiben?
Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und keine Entscheidungen mehr treffen können, sind Ehegatten, Kinder oder Eltern entgegen der weit verbreiteten Annahme nicht automatisch berechtigt, für Sie zu handeln und zu entscheiden.

 

Treffen Sie deshalb frühzeitig und unabhängig vom Alter Ihre persönliche Vorsorge, z. B. mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Dadurch werden Ihre Wünsche berücksichtigt und Ihre Interessen bleiben gewahrt.

 

Und was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde?

Dann wird unter Umständen über das zuständige Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer bestellt.

In aller Regel handelt es sich auch hierbei um einen Menschen aus Ihrem Familien- oder Freundeskreis, der bereit und geeignet ist,
als Ihr gesetzlicher Vertreter Ihre Angelegenheiten zu regeln.

Formulare finden Sie in unserem Download-Bereich.

Wer sorgt eigentlich dafür, dass meine Rechte und Interessen gewahrt bleiben?