Betreuung als Rechtsfürsorge zum Wohl des betroffenen Menschen ist an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft getreten.
Ist jemand, ganz oder teilweise, nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen, so übernehmen gesetzliche Betreuer, die vom Betreuungsgericht bestellt werden, diese Aufgabe. Sie sollen für die Betreuten und in ihrem Sinne handeln, wenn diese es selbst nicht können. Der gesetzliche Betreuer hat das Recht, einen Betreuten persönlich und gerichtlich zu vertreten. Der Betreuer ist eine Person des Vertrauens. Oftmals übernehmen Angehörige diese Aufgabe. Allerdings gibt es auch viele, die auf die Hilfe fremder Menschen angewiesen sind.